Zur Erstellung der jährlichen Betriebskostenspiegel ist ausreichendes Datenmaterial notwendig.

Bitte unterstützen Sie uns und stellen auch Sie uns Ihre Betriebskosten-Daten zur Verfügung.

Zur Dateneingabe

Hausrecht

Das Hausrecht an der gemietetende Wohnung hat ausschließlich der Mieter. Er entscheidet nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes e.V. (DMB), wer die Wohnung betreten darf und wer nicht. Er darf Dritte – notfalls mit Gewalt – hindern, in die Mietwohnung zu gelangen. Auch der Vermieter, der gegen den Willen des Mieters die Wohnung besichtigen will, darf rausgeschmissen werden. Der Mieter, der seinen allzu neugierigen Vermieter packt und aus dem Haus trägt, kann auch nicht gekündigt werden (BGH VIII ZR 289/13).

Wer unbefugt in die Mieterwohnung geht oder sich dort aufhält, begeht Hausfriedensbruch und kann bestraft werden. Das gilt – so der DMB – genauso für den Vermieter, wie für den Hausmeister oder Hausverwalter. Ohne Wissen bzw. gegen den Willen des Mieters dürfen auch diese Personen die Wohnung nicht betreten. Sie dürfen deshalb auch keinen Zweitschlüssel haben. Nutzt beispielsweise der Vermieter dennoch einen Zweitschlüssel, um in Abwesenheit des Mieters in die Wohnung zu gelangen, hat der das Recht, die Türschlösser auszutauschen oder fristlos zu kündigen.

Der Vermieter darf seinem Mieter auch keine Vorschriften über den Empfang von Besuchern machen. Das Hausrecht des Mieters erstreckt sich sowohl auf die Wohnung selbst als auch auf die Zugänge zur Wohnung. Deshalb ist ein Verbot des Vermieters, das Haus zu betreten, gegenüber einem Besucher unzulässig.

Das Hausrecht des Mieters gibt ihm auch das Recht, sich in der Wohnung so einzurichten, wie er will. Bei Möbeln, Gardinen, Vorhängen, Blumen, Teppichen, Farben und Tapeten bestimmt allein der Mieter. Wer allerdings bunte Tapete klebt oder die Wände in schillernden Farben anstreicht, muss spätestens beim Auszug neu tapezieren und anstreichen. Die Wohnung muss nach Auskunft des Deutschen Mieterbundes farblich neutral zurückgegeben werden.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Mietverhältnis oder Ärger mit Ihrem Vermieter?

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:
Tel  02361/ 49 89 11
Email

 

Geschäftsstelle

DMB Mieterverein Recklinghausen für Stadt- und Landkreis e. V.
Castroper Str. 216
45665 Recklinghausen
Tel   02361/ 49 89 11
Fax  02361/ 106 17 97
Email

So finden Sie uns:

Bushaltestelle Maybachstraße mit der
Linie 233

Öffnungszeiten

telefonisch für Terminvereinbarungen

montags — donnerstags 10— 12 Uhr
montags 15 — 18 Uhr

Kampagne Mietenstopp

Errechne Deine Mietenbilanz

Mach Deine Mietentwicklung sichtbar und schick sie direkt an Deinen Abgeordneten!

Bilanz errechnen